Die CSU und die FDP haben eine Einigung bzgl. der Lockerung des Rauchverbots erzielt.
Anscheinend soll bereits ab Anfang April eine neue Regelung gelten. Dies würde bedeuten dass Wirte von Lokalen die bis zu 75 qm groß sind und hauptsächlich Getränke verkaufen das Rauchen erlauben können.
Die Fraktionen der Bürger sind jedoch auch gespalten, dies zeigte eine Umfrage der Bildzeitung. Danach möchten 46% in ihrer Kneipe wieder rauchen, die restlichen Prozente verteilen sich auf tolerante und militante Nichtraucher
Bayern hat das strengste Rauchverbot bundesweit und dies ist verfassungsgemäß. Vom Bundesverfassungsgericht wurde eine Beschwerden zweier Wirte aus München und Würzburg abgelehnt. Jedoch wurde die Raucherclub Regelung bestätigt, aber mit mehr Einschränkungen. Eine Ausgabe von einfachen Mitgliedschaften an “Zufalls Gäste” soll nicht mehr erlaubt sein. Die SPD verlangte sogar die Überprüfung wie die Raucherclubs die Handhabung durchführen, die Grünen forderten eine bessere Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Somit bleibt das Rauchen in Bayern schwierig.
Die Klage mehrerer Gastwirte gegen das Rauchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolgreich. Das Rauchverbot in der augenblicklichen Form ist gekippt und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Wirte wollten eine Kennzeichnungspflicht ob in der Kneipe rauchen erlaubt oder verboten ist. Obwohl das Urteil erst für Berlin und Baden-Württemberg gilt hat es Signalwirkung, wird es auch Auswirkungen auf das besonders strenge Rauchverbot in München und Bayern haben. Es müsse eine Neuregelung bis zum Ende von 2009 erfolgen. Diskotheken mit Nebenraum dürfen somit auch eine Raucherzone einrichten.

Der bay. Ministerpräsident Günther Beckstein sieht im Urteil die Umsetzung des Rauchverbotes in Bayern bestätigt und hat keien Änderung angekündigt, Hessen dagegen hat sofort Erleichterungen eingeführt.
Inzwischen haben Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg angekündigt, das Rauchverbot in kleinen Gaststätten aufzuheben bzw. wird ein Verstoß dagegen nicht mehr geahndet.
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