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In Bier und Festzelten welche an wechselnden Orten betrieben werden ist das Rauchen wieder erlaubt. Diese Verordnung soll zwar erst ab dem 1 Aug. in Kraft treten, aber bereits jetzt sind die Behörden aufgefordert in Bier- oder Weinzelten Raucher nicht mehr mit einem Bussgeld zu ahnden. Auf dem Fürstenrieder Frühingsfest welches vom 28.3 bis 6.4 stattfindet, wurde jedenfalls ganz normal geraucht.
Auch in getränkegeprägten Gaststätten die nur einen Raum haben darf dann wieder geraucht werden. Diese müssen jedoch als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden. Dies gilt aber nur wenn die Gaststätte weniger als 75 qm hat.
Gaststätten mit mehreren Räumen können in einem Nebenraum das Rauchen erlauben aber müssen diesen Raum vollständig abtrennen. Jugendlichen und Kindern ist zu diesen Räumen der Zutritt verboten.
Es kann sich auch bei einigen Lokalen oder Gaststätten negativ bemerkbar machen weil “soweit sie öffentlich zugänglich sind” soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies bedeutet dass Raucherclubs zwar geschlossenen Gesellschaften sind aber dies für das Gesetz nicht mehr relevant ist. Denn nur auf geschlossenen Gesellschaften mit privaten Hintergrund ist Rauchen erlaubt. Es könnte also auch Raucherclubs treffen die dann bauliche Massnahmen einleiten müssten damit man dort rauchen kann.
Neu auf diese Homepage: eine Auflistung von kostenlosen W-Lan-Hotspots in Münchner Bars und Cafes.
Hier kann man per W-Lan mit Notebooks, iPhones, iPods oder Sony PSP surfen und noch leckere Drinks zu sich
nehmen. Zusätzlich haben wir die Links zu den jeweiligen Lokalitäten eingefügt damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können.


Die Klage mehrerer Gastwirte gegen das Rauchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolgreich. Das Rauchverbot in der augenblicklichen Form ist gekippt und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Wirte wollten eine Kennzeichnungspflicht ob in der Kneipe rauchen erlaubt oder verboten ist. Obwohl das Urteil erst für Berlin und Baden-Württemberg gilt hat es Signalwirkung, wird es auch Auswirkungen auf das besonders strenge Rauchverbot in München und Bayern haben. Es müsse eine Neuregelung bis zum Ende von 2009 erfolgen. Diskotheken mit Nebenraum dürfen somit auch eine Raucherzone einrichten.

Der bay. Ministerpräsident Günther Beckstein sieht im Urteil die Umsetzung des Rauchverbotes in Bayern bestätigt und hat keien Änderung angekündigt, Hessen dagegen hat sofort Erleichterungen eingeführt.
Inzwischen haben Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg angekündigt, das Rauchverbot in kleinen Gaststätten aufzuheben bzw. wird ein Verstoß dagegen nicht mehr geahndet.
Bildquelle: Wikipedia
Die Wohnungsnebenkosten entwickeln sich inzwischen zu einer zweiten Miete. Bedingt durch die steigenden Energiekosten ist das auch nicht verwunderlich. Allein bei den Heizkosten ist ein Anstieg um 30% bis 40% zu sehen. Eine gute Information finden Sie auf der Seite http://www.fastenergy.de/heizoel-charts.htm welche die Heizölpreise über die letzten Jahre vergleicht. Da der Gaspreis an das Heizöl gebunden ist, kann man mit einer zeitlichen Verzögerung auch hier den Anstieg erwarten. Dies betrifft jedoch nicht nur den Mietmarkt in Muenchen, sondern macht sich regional unabhängig bei allen Immobilien egal ob es eine Wohnung oder ein Haus ist, bemerkbar.
Eine neue Seite gibt Ihnen Infos wo man in Münchner Bars rauchen darf. Man benötigt eine Club-Mitgliedschaft die jedoch häufig gegen einen symbolischen Betrag zu erwerben ist.
München wird Standort für das Google Forschungszentrum.
Das Internet-Unternehmen Google schafft in München jetzt mindestens 100 Arbeitsplätze für Software-Entwickler. „Im Alten Hof, der Jahrhunderte allein den Wittelsbachern vorbehalten war, residiert nun eines der innovativsten Unternehmen weltweit mit seinem ersten deutschen Forschungs- und Entwicklungszentrum“, sagte der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). Schwerpunkt der Münchner Niederlassung ist die Entwicklung von Internet-Technologien für mobile Geräte wie Handys.
dpa
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