In Bier und Festzelten welche an wechselnden Orten betrieben werden ist das Rauchen wieder erlaubt. Diese Verordnung soll zwar erst ab dem 1 Aug. in Kraft treten, aber bereits jetzt sind die Behörden aufgefordert in Bier- oder Weinzelten Raucher nicht mehr mit einem Bussgeld zu ahnden. Auf dem Fürstenrieder Frühingsfest welches vom 28.3 bis 6.4 stattfindet, wurde jedenfalls ganz normal geraucht.
Auch in getränkegeprägten Gaststätten die nur einen Raum haben darf dann wieder geraucht werden. Diese müssen jedoch als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden. Dies gilt aber nur wenn die Gaststätte weniger als 75 qm hat.
Gaststätten mit mehreren Räumen können in einem Nebenraum das Rauchen erlauben aber müssen diesen Raum vollständig abtrennen. Jugendlichen und Kindern ist zu diesen Räumen der Zutritt verboten.
Es kann sich auch bei einigen Lokalen oder Gaststätten negativ bemerkbar machen weil “soweit sie öffentlich zugänglich sind” soll aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies bedeutet dass Raucherclubs zwar geschlossenen Gesellschaften sind aber dies für das Gesetz nicht mehr relevant ist. Denn nur auf geschlossenen Gesellschaften mit privaten Hintergrund ist Rauchen erlaubt. Es könnte also auch Raucherclubs treffen die dann bauliche Massnahmen einleiten müssten damit man dort rauchen kann.